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Thüringen & Bayern ! Keine kostenpflichtige AEs mehr, aber ...

Verfasst: Sa 16. Jan 2016, 18:34
von borg
Wer in Thüringen und Bayern, wenn ich es richtig verstanden habe, künftig Freizeitmässig oder aus Nichtfreizeitgründen zu Aufnahmezwecken ein ferngesteuertes Fluggerät einsetzen will, muss folgende ausgefüllte Allgemeinverfügung mit sich führen. Eine kostenpflichtige Aufstiegserlaubnis (AE) scheint nicht mehr erforderlich zu sein.

Thüringen:
http://www.thueringen.de/mam/th3/tlvwa/ ... _41_30.pdf


In Bayern ersetzt die Allgemeinverfügung ebenfalls die bisherige Allgemeine Aufstiegserlaubnis:
https://www.regierung.mittelfranken.bay ... t31501.htm

Und hier nachzulesen im aktuellen Regierungsamtblatt Mittelfranken, Seite 6:
https://www.regierung.mittelfranken.bay ... 1_2016.pdf

Und hier Oberbayern:
https://www.regierung.oberbayern.bayern ... /index.php


Zusätzlich zum Ausdruck dieser Allgemeinverfügung sind Flugbuch
gültiges Ausweisdokument
Versicherungsnachweiss
bei Bedarf schriftliche Ermächtigung des Eigentümers
bei Bedarf Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers
eine Erklärung zur Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes und die Erklärung zur Qualifikation lt. Anlage
Datenblatt des Herstellers des unbemannten Luftfahrtsystems mit Angabe zum Gesammtgewicht

Maximale Flughöhe 100m
Mindestalter zum Führen des Aufnahmefluggerätes: 16 Jahre

Re: Thüringen & Bayern ! Keine kostenpflichtige AEs mehr, aber ...

Verfasst: Sa 16. Jan 2016, 22:01
von duke-f
Wenn ich's richtig verstanden habe, wird das aber nicht nur eine Vereinfachung für gewerbliche Nutzung, sondern auch eine für Regelung, die Hobby und Sport betrifft. Ist das richtig? In diesem Bereich wären dann deutliche Einschränkungen enthalten.

Re: Thüringen & Bayern ! Keine kostenpflichtige AEs mehr, aber ...

Verfasst: Sa 16. Jan 2016, 22:27
von Knarfboy
Nein, das gilt nur für Unbemannte Luftfahrzeuge, die eine AE brauchen.

Für Modellflieger bis 5kg im Hobbybereich gelten die alten Vorschriften weiterhin.

Zitat: Flugmodelle bis zu 5 kg Gesamtmasse: Der Steuerer benötigt keine Erlaubnis.

Re: Thüringen & Bayern ! Keine kostenpflichtige AEs mehr, aber ...

Verfasst: Sa 16. Jan 2016, 23:05
von duke-f
Da gibt's dann wohl schon wieder den ersten Unterschied von Bundesland zu Bundesland: Bayern schließt Sport und Freizeitgestaltung im Zweck aus, Thüringen offensichtlich nicht:

Zweck: alle Zwecke auch außerhalb des Sports oder der Freizeitgestaltung,
insbesondere Herstellung von Foto- und Videoaufnahmen
für gewerbliche und wissenschaftliche Zwecke

Re: Thüringen & Bayern ! Keine kostenpflichtige AEs mehr, aber ...

Verfasst: Sa 16. Jan 2016, 23:21
von Knarfboy
Thüringen hat es etwas unglücklich formuliert.

Aber es steht klar in der Verfügung, Zitat:
Umfang der Erlaubnis: Betrieb eines unbemannten Luftfahrtsystems mit einer Gesamtmasse von maximal 5 kg ohne Verbrennungsmotor...

Das Luftfahrtgesetz ist aber ein Bundesgesetz, da steht sinngemäß drin, das es sich bei einem Hobby-Flieger nicht um ein unbemanntes Luftfahrtsystem, sondern um ein Flugmodell handelt, welches unter 5kg erlaubnissfrei ist.

Re: Thüringen & Bayern ! Keine kostenpflichtige AEs mehr, aber ...

Verfasst: Sa 16. Jan 2016, 23:41
von borg
@duke-f
Ich sehe es nicht als eine Einschränkung für Hobby-Flieger. Im Gegenteil. Ich sehe es als ein Schritt in Richtung Rechtssicherheit.
Für Profis ist es einfacher und preiswerter. Gut!
Für Modell und Freizeitflieger ändert sich gar nichts, ebenfalls gut!
Aber die ganzen zweifelhaften Situationen, Veröffentlichung auf YT, Gartenparty des Schwagers, Sommerfest der Freiwilligen Feuerwehr, Dachüberprüfung des Nachbarn nach dem Sturm, die ganzen Flüge mit Aufnahmeabsicht welche jedoch nicht mit kommerzieller Absicht bzw. nicht haupterwerblich stattfinden, lassen sich soendlich in einem legalen Rahmen durchführen. Klar, es gelten die Auflagen wie in der AE. Aber diese würden auch mit einer 250€ teuren AE vorliegen, ohne hingegen besteht das Risiko juristischer Auseinandersetzungen ob der Flug zu Sport&Freizeit oder nicht stattfand.
Und das ist ein ganz grosser Vorteil, sehr Gut!

Re: Thüringen & Bayern ! Keine kostenpflichtige AEs mehr, aber ...

Verfasst: Sa 16. Jan 2016, 23:52
von duke-f
@Knarfboy: Du hast natürlich Recht. Anders würde vieles anderes in der Verordnung keinen Sinn machen. Vielleicht eine lokale Eigenheit des thüringischen Sprachgebrauchs.

Re: Thüringen & Bayern ! Keine kostenpflichtige AEs mehr, aber ...

Verfasst: So 17. Jan 2016, 00:10
von Knarfboy
Aber ich habe da noch einen Tip, selbst wenn man nicht in Bayern oder Thüringen fliegen will. sollte man sich diese AE ausdrucken.

Wenn man nämlich eine AE aus einem anderen Bundesland hat, und eine AE für sein Bundesland (oder ein anderes) beantragen will, wird diese anerkannt und man bekommt leichter und auch oft preiswerter eine AE.

Re: Thüringen & Bayern ! Keine kostenpflichtige AEs mehr, aber ...

Verfasst: Mo 18. Jan 2016, 12:51
von borg
Die verantwortlichen Stellen von für mich evtl. relevanten Bundesländern habe ich mal kontaktiert und nach möglichen Änderungen nach Bayrisch/Thüringischem Muster gefragt.
In
Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Saarland
bleibt bis auf Weiteres alles bei der bisherigen Praxis mit der kostepflichtigen Vergabe von Einzel- oder Allgemeinen Aufstiegserlaubnissen.
In Baden Würtemberg wird z.Zt. auch noch nach dem bestehenden Verfahren der Einzel-AE innerhalb von Ortschaften und Allgemeinen AE ausserhalb, verfahren.
In allen angefragten BLs wurde jedoch bestätigt, dass an einer bundeseinheitlichen Regelung gearbeitet wird.

@Knarfboy , ja, das machen die meisten BLs. Da Baden Würtemberg allerdings die Trennung zwischen Innerorts und Ausserorts hat, muss dort explizit die Allgemeine oder EinzelAE (mit genauer Aufstellung wo man wann fliegen will) beantragen.